Nachrichten

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs „Eidelstedt 74“ (Hörgensweg) vom 21. Februar bis zum 23. März

Das Bezirksamt Eimsbüttel legt vom an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 16 Uhr, freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr) im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Eimsbüttel, Grindelberg 62 - 66, 11. Stock, Raum 1128, 20144 Hamburg, den Entwurf des Bebauungsplans „Eidelstedt 74“ mit Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung öffentlich aus.

Bestandteile der Auslegung sind zudem der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung, die umweltbezogenen Fachgutachten und die umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.

Während der öffentlichen Auslegung können die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle vorgebracht werden. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift geschehen.

Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Flächen zwischen dem Hörgensweg im Süden und Westen, die Bundesautobahn 23 im Norden und die Trasse der AKN (Hamburg- Kaltenkirchen) im Osten. Es liegt im Norden des Stadtteils Eidelstedt an der Grenze zu Schnelsen.

Durch den Bebauungsplan „Eidelstedt 74“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um etwa 890 Wohnungen zu errichten. 2/3 der Wohnungen sollen im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden. Im neuen Quartier sollen auch eine öffentliche Parkanlage, eine öffentliche Grünfläche sowie ergänzende gewerbliche Nutzungen in den Erdgeschossen am Hörgenweg, soziale Einrichtungen und zwei Kindertagesstätten entstehen. Auf einem Teil der Fläche ist mit dem Bau einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft für Flüchtlinge begonnen worden. Diese Wohnungen sind über den § 246 Absatz 10 Baugesetzbuch genehmigt worden und werden im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung, diese Unterbringung zu regulären Wohnungen umwandeln zu können.

Die Auslegungsunterlagen können ab dem 21. Februar 2018 auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „Hamburg-Service“ unter www.gateway.hamburg.de sowie zusätzlich unter www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel eingesehen werden. Beim Hamburg-Service besteht die Möglichkeit, direkt online eine Stellungnahme abzugeben.

Für Informationen, auch außerhalb der oben genannten Zeiten, steht das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unter den Telefonnummern +49 40 428 01–3432 und +49 40 428 01–3428 gern zur Verfügung.