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"Eidelstedt 75": Entwurf des B-Plans für den Duvenacker wird öffentlich ausgelegt

Der Entwurf des Bebauungsplans „Eidelstedt 75“ mit Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung liegt öffentlich im Zeitraum vom 29. Mai 2017 bis 28. Juni 2017 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr) im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Eimsbüttel, Grindelberg 62 - 66, 11. Stock, Raum 1114, aus.

Interessierte können sich die Unterlagen auch bei uns im Stadtteilbüro ansehen. Allerdings gibt es bei uns nicht die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Dies muss im Bezirksamt erfolgen. Online finden Sie die Unterlagen hier.

Das Plangebiet des Entwurfs ist ca. 2,73 ha groß und liegt südwestlich des Autobahndreiecks Hamburg-Nordwest zwischen der Bundesautobahn 7 und den Straßen Duvenacker und Niendorfer Gehege.

Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um am Duvenacker neuen Wohnungsbau und auf den bestehenden Wohngrundstücken an den Straßen „Niendorfer Gehege“ und „Duvenacker“ Nachverdichtung zu ermöglichen. Im Norden soll eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz/ Bolzplatz“ planungsrechtlich gesichert werden.

Auf dem Flurstück 7427 am Duvenacker wurde nach § 246 Abs. 9 BauGB eine öffentlich-rechtliche Unterkunft für die Unterbringung von Flüchtlingen genehmigt. Nach Auslaufen dieser Nutzung sollen die Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

Bebauungsplan